Lieferbedingungen / AGB
1. Geltungsbereich
1.1 Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit der Müller Industrie-Elektronik GmbH gegenüber Unternehmern. Unternehmer ist gemäß § 14 BGB jedenatürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.2 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit diesen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Einkaufbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Eine Abbedingung der Schriftform ist nur schriftlich möglich.
3. Preise und Versandkosten
3.1 Die Preise werden in EURO gestellt. Sie enthalten keine Mehrwertsteuer. Alle Preise verstehen sich ab Werk.
3.2 Verpackung, Fracht, Porto, Versandkosten und Versicherung werden gesondert nach Aufwand berechnet.
3.3 Soweit sich unsere Einkaufspreise, Transportkosten, betriebsbezogenen Steuern oder sonstige Kosten, die sich auf den einzelnen Preis auswirken, zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin - bei einem Nichthandelsgeschäft nur, wenn dieser Zeitraum mehr als 4 Monate beträgt - für uns unvorhersehbar verändern, kann jede der Vertragsparteien eine entsprechende Preisanpassung verlangen. Eine Preiserhöhung um mehr als 5 % netto teilen wir dem Kunden vor Lieferung mit; er kann dann durch schriftliche Erklärung, die innerhalb 10 Tagen ab Zugang dieser Mitteilung bei uns eingehen muss, vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt bei einem Handelsgeschäft jedoch nur, wenn die von uns geforderte Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten in der Zeit zwischen Bestellung und vereinbarter Lieferung nicht unerheblich übersteigt.
3.4 Aufträge, für die keine festen Preise vereinbart sind oder Aufträge im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen berechnet.
4. Fälligkeit und Zahlung
4.1 Der Kaufpreis ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.2 Die Gewährung von Skonto bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung. Wir sind nicht zur Annahme von Schecks oder Wechseln verpflichtet. Die Annahme erfolgt jedoch stets nur erfüllungshalber. Dies gilt ebenso für Purchasingcards oder Kreditkarten. Diskont- und Wechselspesen sind vom Kunden zu tragen und sofort zu entrichten.
4.3 Sofern im Übrigen keine regelmäßige Kundenbeziehung besteht oder nicht etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung nach unserer Wahl gegen Zahlung per Nachnahme oderVorabüberweisung.
4.4 Auslandslieferungen werden nur gegen Vorkasse ausgeführt, sofern keine abweichenden Zahlungsbedingungenen schriftlich vereinbart wurden oder eine Deckungszusage eines Factoringdienstleisters vorliegt.
4.5 Bei Nachnahmelieferungen ist der Kunde verpflichtet, sich vom Transporteur über die Zahlung bei Lieferung eine Quittung ausstellen zu lassen und diese aufzubewahren. Auf Anforderung ist diese Quittung vorzulegen. Im Falle der Säumnis trägt der Kunde die Beweislast für die Zahlung.
4.6 Werden uns Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst wird oder seine Zahlungen eingestellt werden, so sindwir berechtigt, die gesamte Restforderung fällig zu stellen und den Scheck zurückzugeben. Dasselbe gilt, wenn der Kunde mit der Bezahlung anderer Lieferungen in Verzug ist. In diesen Fällen können wir außerdem Vorauszahlung und Sicherheitsleistung verlangen. Verlangen wir über dies Schadensersatz wegen Nichterfüllung, so bemisst sich der Schaden ohne weitere Feststellung auf 50 % des Warenwertes. Dem Kunden bleibt es unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
4.7 Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist der Kaufpreis während des Verzugs mit 8% über Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschadengeltend zu machen. Für jedes Mahnscheiben wird eine pauschale Gebühr von 10 € fällig.
4.8 Sofern Zahlungen eingehen, werden diese zunächst auf eigene Forderungen gemäß § 367 BGB verrechnet, sodann werden Zahlungen zur Erfüllung von Verbindlichkeiten des Kundengegenüber Dritten weitergeleitet (Speditionskosten, Versicherungskosten).
5. Zurückbehaltungsrechte; Aufrechnungsverbot
5.1 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder unbestritten sind oder schriftlich anerkannt wurden.
5.2 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.
6. Lieferung und Lieferzeit
6.1 Technisch bedingte Konstruktions- oder Fertigungsänderungen sowie Abweichungen von Mustern bleiben vorbehalten, solange dies für den Kunden zumutbar ist.
6.2 Teillieferungen sind zulässig und selbständig abrechenbar, insofern dies für den Kunden zumutbar ist und er ein objektives Interesse an der Teillieferung hat.
6.3 Jegliche Lieferfristen bedürfen der schriftlichen Bestätigung (per Telefax, per E-Mail) und sind unverbindlich.
6.4 Geraten wir in Verzug, so kann der Kunde nur nach fruchtlosem Ablauf einer schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist, die mindestens 1 Monat betragen muss, vom Vertrag insoweitzurücktreten, als die Ware bis dahin nicht als versandbereit gemeldet wurde.
6.5 Im Falle eines Teilverzuges oder einer Teilunmöglichkeit kann der Kunde nur dann vom gesamten Vertrag zurücktreten und/oder nur dann Schadensersatz wegen Nichterfüllung derganzen Verbindlichkeit verlangen, wenn er an der teilweisen Erfüllung des Vertrages kein Interesse hat.
6.6 Sollten wir ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage sein, weil unser Lieferant seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, sind wir dem Kundengegenüber zum Rücktritt berechtigt. Dieses Recht zum Rücktritt besteht jedoch nur dann, wenn wir mit dem betreffenden Lieferanten ein kongruentes Deckungsgeschäft (verbindliche,rechtzeitige und ausreichende Bestellung der Ware) abgeschlossen und die Nichtlieferung der Ware auch nicht in sonstiger Weise zu vertreten haben. In einem solchen Fall werden wirden Kunden unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht verfügbar ist. Etwaige, bereits erfolgte Zahlungen des Kunden werden unverzüglich zurückerstattet.
6.7 Der Kunde ist verpflichtet, alle von ihm angefertigten Pläne, Zeichnungen, Stoffe und Materialien rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, soweit dies notwendig ist. Andernfalls sind wirberechtigt, nach angemessener Fristsetzung Entschädigung für die Verzögerung zu verlangen sowie den Vertrag zu kündigen oder zurückzutreten und Schadensersatz wegenNichterfüllung zu verlangen.
6.8 Bei Sonderanfertigungen sind Abweichungen von der bestellten Menge +/- 5 % zulässig, soweit dies aus technischen Gründen nicht zu vermeiden und dem Kunden zumutbar ist. Änderungen der Konstruktion, der Werkstoffwahl, der Spezifikation und der Bauart behalten wir uns auch nach Absendungen einer Auftragsbestätigung vor, sofern diese Änderungen dem technischen Fortschritt dienen und dem Kunden zumutbar sind.
6.9 Veranlassen wir die Versendung für den Kunden, hat dieser alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten zu tragen. Die Auslieferung mit einer Spedition und der Abschluss von Versicherungen erfolgen grundsätzlich im Namen und im Auftrag des Kunden. Der Versand erfolgt in handelsüblicher Weise ohne Verantwortung für die günstigste Verfrachtung, sofernkeine besondere Anweisung des Kunden vorliegt.
7. Gefahrübergang
7.1 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben wurde oder die Ware zwecks Versendung unser Lager oder das einesUnterlieferanten verlassen hat.
7.2 Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Kunden, so geht die Gefahr bei Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Dasselbe gilt bei der Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten. In diesem Falle sind wir berechtigt Lagergeld in angemessener Höhe zu verlangen. Bei Lagerung durch uns betragen die Lagerkosten 5 % desRechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Der Nachweis geringerer Lagerkosten bleibt dem Kunden vorbehalten.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus einem Kontokorrent, die uns aus der Geschäftsbeziehung gegen den Kunden jetzt oder künftigzustehen, gewährt der Kunde uns die folgenden Sicherheiten, die wir auf Verlangen frei geben werden, soweit ihr Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
8.2 Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung unser Eigentum.
8.3 Der Kunde ist, sofern er Händler ist, berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuverkaufen. Sämtliche aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt der Kundebereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn widerruflich, die abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug befindet. Er ist dann verpflichtet, Namen, Anschrift und Forderungshöhe aller Personen mitzuteilen, an welche die Vorbehaltsware durch ihn veräußert wurde. Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind unzulässig. Solange der Kunde sich nicht in Zahlungsverzug befindet, werden wir die Abtretung nicht offen legen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf unser Eigentumhinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhangentstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
8.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Insolvenzantragstellung – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vomVertrag.
8.5 Soweit nicht schriftlich etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde, bleiben kundenspezifische Werkzeuge und Betriebsmittel, die wir zur Ausführung unseres Auftrages angeschafft haben auch dann unser Eigentum, wenn wir dem Kunden hierfür Kosten berechnet haben.
9. Sachmängel
9.1 Der Kunde hat alle erkennbaren Mängel nach Eingang der Waren, spätestens jedoch binnen 7 Werktagen anzuzeigen.
9.2 Versteckte Mängel, die auch nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen uns geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, bei uns eintrifft.
9.3 Bei berechtigten Beanstandungen sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung in unserem Werk in der Justus-von-Liebig-Straße 24, in 31535 Neustadt oder Ersatzlieferung verpflichtet.
9.4 Gibt der Kunde uns keine Gelegenheit, uns von dem Mangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht unverzüglich zurVerfügung, entfallen alle Gewährleistungsansprüche.
9.5 Beanstandungen von Teillieferungen berechtigen nicht zur Ablehnung der Restlieferung.
9.6 Diese Bedingungen gelten auch bei Lieferung anderer als vertragsgemäßer Ware.
9.7 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten in Prospekten, Rundschreiben, Preislisten, sonstigen Veröffentlichungen oder in unseren Angeboten und/oderdazu gehörigen Unterlagen stellen keine Beschaffenheits- oder sonstige Garantie dar, sondern dienen nur der Produktbeschreibung.
9.8 Wenn ein Mangel auf chemischen, physikalischen oder thermischen Einflussgrößen beruht, die unüblich sind und auf die der Kunde nicht hingewiesen hat, ist die Gewährleitungausgeschlossen.
9.9 Die Verjährungsfrist für Mängelgewährleistungsansprüche des Kunden beträgt ein Jahr.
9.10 Bei der Anlieferung von Reparaturgeräten und Retouren verpflichtet sich der Kunde, die Gefahrenstoffverordnung in der jeweils gültigen Fassung strengstens zu beachten. Der Kunde wird insbesondere Geräte, die mit gefährlichen Arbeitsstoffen gefüllt oder sonst in Berührung gekommen sind, entsprechend verpacken und kennzeichnen, sowie im schriftlichen Reparaturauftrag auf die Verbindung mit gefährlichen Arbeitsstoffen i.S. der Verordnung ausdrücklich hinweisen und – soweit zumutbar – ein Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung91/155/EWG beifügen. Die Annahme und Reparatur von diesen Geräten kann unter Hinweis auf die Verbindung mit gefährlichen Arbeitsstoffen jederzeit und uneingeschränkt abgelehntwerden, soweit es sich nicht um Geräte handelt, die unter die Mängelgewährleistungsanprüche des Kunden fallen.
10. Haftung
10.1 Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Pflichtverletzungen beruhen auf
- Verletzung von Kardinalpflichten,
- Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
- Produkthaftung
10.2 In jedem Falle ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Dieser bemisst sich in der Regel nach dem jeweiligen Wert der Lieferung.
10.3 Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
11. Schadenersatzansprüche
11.1 Verlangen wir Schadenersatz wegen Nichterfüllung der vom Kunden (Unternehmer) vertraglich geschuldeten Pflichten, so bemisst sich der Schaden ohne weitere Feststellung auf 50 % des Nettokaufpreises.
11.2 Dem Kunden bleibt es unbenommen, uns einen geringeren oder gar keinen Schaden nachzuweisen.
12. Schutzrechte
Patentrechte, Urheberrechte sowie andere Schutzrechte, die in der von uns erbrachten Leistung verkörpert sind, werden nicht auf den Kunden übertragen. Die Veröffentlichung oder sonstige Weitergabe der von uns erstellten Pläne, Kostenvoranschläge, Preisdateien, Zeichnungen, Muster und anderen technischen Unterlagen bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Gleiches giltfür die Vervielfältigung oder die Zugänglichmachung dieser Dokumente gegenüber Dritten.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anzuwendendes Recht
13.1 Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche zwischen uns und dem Kunden (Unternehmer) ist Hannover/Deutschland.
13.2 Soweit der Kunde auch Vollkaufmann i. S. des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Hannover ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
13.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
Stand: 11-2014
1.1 Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit der Müller Industrie-Elektronik GmbH gegenüber Unternehmern. Unternehmer ist gemäß § 14 BGB jedenatürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.2 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit diesen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Einkaufbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Eine Abbedingung der Schriftform ist nur schriftlich möglich.
3. Preise und Versandkosten
3.1 Die Preise werden in EURO gestellt. Sie enthalten keine Mehrwertsteuer. Alle Preise verstehen sich ab Werk.
3.2 Verpackung, Fracht, Porto, Versandkosten und Versicherung werden gesondert nach Aufwand berechnet.
3.3 Soweit sich unsere Einkaufspreise, Transportkosten, betriebsbezogenen Steuern oder sonstige Kosten, die sich auf den einzelnen Preis auswirken, zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin - bei einem Nichthandelsgeschäft nur, wenn dieser Zeitraum mehr als 4 Monate beträgt - für uns unvorhersehbar verändern, kann jede der Vertragsparteien eine entsprechende Preisanpassung verlangen. Eine Preiserhöhung um mehr als 5 % netto teilen wir dem Kunden vor Lieferung mit; er kann dann durch schriftliche Erklärung, die innerhalb 10 Tagen ab Zugang dieser Mitteilung bei uns eingehen muss, vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt bei einem Handelsgeschäft jedoch nur, wenn die von uns geforderte Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten in der Zeit zwischen Bestellung und vereinbarter Lieferung nicht unerheblich übersteigt.
3.4 Aufträge, für die keine festen Preise vereinbart sind oder Aufträge im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen berechnet.
4. Fälligkeit und Zahlung
4.1 Der Kaufpreis ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.2 Die Gewährung von Skonto bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung. Wir sind nicht zur Annahme von Schecks oder Wechseln verpflichtet. Die Annahme erfolgt jedoch stets nur erfüllungshalber. Dies gilt ebenso für Purchasingcards oder Kreditkarten. Diskont- und Wechselspesen sind vom Kunden zu tragen und sofort zu entrichten.
4.3 Sofern im Übrigen keine regelmäßige Kundenbeziehung besteht oder nicht etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung nach unserer Wahl gegen Zahlung per Nachnahme oderVorabüberweisung.
4.4 Auslandslieferungen werden nur gegen Vorkasse ausgeführt, sofern keine abweichenden Zahlungsbedingungenen schriftlich vereinbart wurden oder eine Deckungszusage eines Factoringdienstleisters vorliegt.
4.5 Bei Nachnahmelieferungen ist der Kunde verpflichtet, sich vom Transporteur über die Zahlung bei Lieferung eine Quittung ausstellen zu lassen und diese aufzubewahren. Auf Anforderung ist diese Quittung vorzulegen. Im Falle der Säumnis trägt der Kunde die Beweislast für die Zahlung.
4.6 Werden uns Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst wird oder seine Zahlungen eingestellt werden, so sindwir berechtigt, die gesamte Restforderung fällig zu stellen und den Scheck zurückzugeben. Dasselbe gilt, wenn der Kunde mit der Bezahlung anderer Lieferungen in Verzug ist. In diesen Fällen können wir außerdem Vorauszahlung und Sicherheitsleistung verlangen. Verlangen wir über dies Schadensersatz wegen Nichterfüllung, so bemisst sich der Schaden ohne weitere Feststellung auf 50 % des Warenwertes. Dem Kunden bleibt es unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
4.7 Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist der Kaufpreis während des Verzugs mit 8% über Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschadengeltend zu machen. Für jedes Mahnscheiben wird eine pauschale Gebühr von 10 € fällig.
4.8 Sofern Zahlungen eingehen, werden diese zunächst auf eigene Forderungen gemäß § 367 BGB verrechnet, sodann werden Zahlungen zur Erfüllung von Verbindlichkeiten des Kundengegenüber Dritten weitergeleitet (Speditionskosten, Versicherungskosten).
5. Zurückbehaltungsrechte; Aufrechnungsverbot
5.1 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder unbestritten sind oder schriftlich anerkannt wurden.
5.2 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.
6. Lieferung und Lieferzeit
6.1 Technisch bedingte Konstruktions- oder Fertigungsänderungen sowie Abweichungen von Mustern bleiben vorbehalten, solange dies für den Kunden zumutbar ist.
6.2 Teillieferungen sind zulässig und selbständig abrechenbar, insofern dies für den Kunden zumutbar ist und er ein objektives Interesse an der Teillieferung hat.
6.3 Jegliche Lieferfristen bedürfen der schriftlichen Bestätigung (per Telefax, per E-Mail) und sind unverbindlich.
6.4 Geraten wir in Verzug, so kann der Kunde nur nach fruchtlosem Ablauf einer schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist, die mindestens 1 Monat betragen muss, vom Vertrag insoweitzurücktreten, als die Ware bis dahin nicht als versandbereit gemeldet wurde.
6.5 Im Falle eines Teilverzuges oder einer Teilunmöglichkeit kann der Kunde nur dann vom gesamten Vertrag zurücktreten und/oder nur dann Schadensersatz wegen Nichterfüllung derganzen Verbindlichkeit verlangen, wenn er an der teilweisen Erfüllung des Vertrages kein Interesse hat.
6.6 Sollten wir ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage sein, weil unser Lieferant seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, sind wir dem Kundengegenüber zum Rücktritt berechtigt. Dieses Recht zum Rücktritt besteht jedoch nur dann, wenn wir mit dem betreffenden Lieferanten ein kongruentes Deckungsgeschäft (verbindliche,rechtzeitige und ausreichende Bestellung der Ware) abgeschlossen und die Nichtlieferung der Ware auch nicht in sonstiger Weise zu vertreten haben. In einem solchen Fall werden wirden Kunden unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht verfügbar ist. Etwaige, bereits erfolgte Zahlungen des Kunden werden unverzüglich zurückerstattet.
6.7 Der Kunde ist verpflichtet, alle von ihm angefertigten Pläne, Zeichnungen, Stoffe und Materialien rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, soweit dies notwendig ist. Andernfalls sind wirberechtigt, nach angemessener Fristsetzung Entschädigung für die Verzögerung zu verlangen sowie den Vertrag zu kündigen oder zurückzutreten und Schadensersatz wegenNichterfüllung zu verlangen.
6.8 Bei Sonderanfertigungen sind Abweichungen von der bestellten Menge +/- 5 % zulässig, soweit dies aus technischen Gründen nicht zu vermeiden und dem Kunden zumutbar ist. Änderungen der Konstruktion, der Werkstoffwahl, der Spezifikation und der Bauart behalten wir uns auch nach Absendungen einer Auftragsbestätigung vor, sofern diese Änderungen dem technischen Fortschritt dienen und dem Kunden zumutbar sind.
6.9 Veranlassen wir die Versendung für den Kunden, hat dieser alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten zu tragen. Die Auslieferung mit einer Spedition und der Abschluss von Versicherungen erfolgen grundsätzlich im Namen und im Auftrag des Kunden. Der Versand erfolgt in handelsüblicher Weise ohne Verantwortung für die günstigste Verfrachtung, sofernkeine besondere Anweisung des Kunden vorliegt.
7. Gefahrübergang
7.1 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben wurde oder die Ware zwecks Versendung unser Lager oder das einesUnterlieferanten verlassen hat.
7.2 Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Kunden, so geht die Gefahr bei Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Dasselbe gilt bei der Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten. In diesem Falle sind wir berechtigt Lagergeld in angemessener Höhe zu verlangen. Bei Lagerung durch uns betragen die Lagerkosten 5 % desRechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Der Nachweis geringerer Lagerkosten bleibt dem Kunden vorbehalten.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus einem Kontokorrent, die uns aus der Geschäftsbeziehung gegen den Kunden jetzt oder künftigzustehen, gewährt der Kunde uns die folgenden Sicherheiten, die wir auf Verlangen frei geben werden, soweit ihr Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
8.2 Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung unser Eigentum.
8.3 Der Kunde ist, sofern er Händler ist, berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuverkaufen. Sämtliche aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt der Kundebereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn widerruflich, die abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug befindet. Er ist dann verpflichtet, Namen, Anschrift und Forderungshöhe aller Personen mitzuteilen, an welche die Vorbehaltsware durch ihn veräußert wurde. Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind unzulässig. Solange der Kunde sich nicht in Zahlungsverzug befindet, werden wir die Abtretung nicht offen legen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf unser Eigentumhinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhangentstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
8.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Insolvenzantragstellung – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vomVertrag.
8.5 Soweit nicht schriftlich etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde, bleiben kundenspezifische Werkzeuge und Betriebsmittel, die wir zur Ausführung unseres Auftrages angeschafft haben auch dann unser Eigentum, wenn wir dem Kunden hierfür Kosten berechnet haben.
9. Sachmängel
9.1 Der Kunde hat alle erkennbaren Mängel nach Eingang der Waren, spätestens jedoch binnen 7 Werktagen anzuzeigen.
9.2 Versteckte Mängel, die auch nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen uns geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, bei uns eintrifft.
9.3 Bei berechtigten Beanstandungen sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung in unserem Werk in der Justus-von-Liebig-Straße 24, in 31535 Neustadt oder Ersatzlieferung verpflichtet.
9.4 Gibt der Kunde uns keine Gelegenheit, uns von dem Mangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht unverzüglich zurVerfügung, entfallen alle Gewährleistungsansprüche.
9.5 Beanstandungen von Teillieferungen berechtigen nicht zur Ablehnung der Restlieferung.
9.6 Diese Bedingungen gelten auch bei Lieferung anderer als vertragsgemäßer Ware.
9.7 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten in Prospekten, Rundschreiben, Preislisten, sonstigen Veröffentlichungen oder in unseren Angeboten und/oderdazu gehörigen Unterlagen stellen keine Beschaffenheits- oder sonstige Garantie dar, sondern dienen nur der Produktbeschreibung.
9.8 Wenn ein Mangel auf chemischen, physikalischen oder thermischen Einflussgrößen beruht, die unüblich sind und auf die der Kunde nicht hingewiesen hat, ist die Gewährleitungausgeschlossen.
9.9 Die Verjährungsfrist für Mängelgewährleistungsansprüche des Kunden beträgt ein Jahr.
9.10 Bei der Anlieferung von Reparaturgeräten und Retouren verpflichtet sich der Kunde, die Gefahrenstoffverordnung in der jeweils gültigen Fassung strengstens zu beachten. Der Kunde wird insbesondere Geräte, die mit gefährlichen Arbeitsstoffen gefüllt oder sonst in Berührung gekommen sind, entsprechend verpacken und kennzeichnen, sowie im schriftlichen Reparaturauftrag auf die Verbindung mit gefährlichen Arbeitsstoffen i.S. der Verordnung ausdrücklich hinweisen und – soweit zumutbar – ein Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung91/155/EWG beifügen. Die Annahme und Reparatur von diesen Geräten kann unter Hinweis auf die Verbindung mit gefährlichen Arbeitsstoffen jederzeit und uneingeschränkt abgelehntwerden, soweit es sich nicht um Geräte handelt, die unter die Mängelgewährleistungsanprüche des Kunden fallen.
10. Haftung
10.1 Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Pflichtverletzungen beruhen auf
- Verletzung von Kardinalpflichten,
- Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
- Produkthaftung
10.2 In jedem Falle ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Dieser bemisst sich in der Regel nach dem jeweiligen Wert der Lieferung.
10.3 Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
11. Schadenersatzansprüche
11.1 Verlangen wir Schadenersatz wegen Nichterfüllung der vom Kunden (Unternehmer) vertraglich geschuldeten Pflichten, so bemisst sich der Schaden ohne weitere Feststellung auf 50 % des Nettokaufpreises.
11.2 Dem Kunden bleibt es unbenommen, uns einen geringeren oder gar keinen Schaden nachzuweisen.
12. Schutzrechte
Patentrechte, Urheberrechte sowie andere Schutzrechte, die in der von uns erbrachten Leistung verkörpert sind, werden nicht auf den Kunden übertragen. Die Veröffentlichung oder sonstige Weitergabe der von uns erstellten Pläne, Kostenvoranschläge, Preisdateien, Zeichnungen, Muster und anderen technischen Unterlagen bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Gleiches giltfür die Vervielfältigung oder die Zugänglichmachung dieser Dokumente gegenüber Dritten.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anzuwendendes Recht
13.1 Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche zwischen uns und dem Kunden (Unternehmer) ist Hannover/Deutschland.
13.2 Soweit der Kunde auch Vollkaufmann i. S. des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Hannover ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
13.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
Stand: 11-2014